Ein elektrischer Rollstuhl für mehr Mobilität





Viele Menschen sind heutzutage auf einen Rollstuhl angewiesen, und sei es nur kurzfristig nach einem Unfall. Dabei wird unter zwei Varianten unterschieden: den nicht-elektrischen sowie den elektrischen Rollstuhl. Gerade letzteres hat sich bewährt, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, sich selber per Hand mit dem Rollstuhl fortbewegen zu können.

Wer zahlt, wenn ein elektrischer Rollstuhl nötig ist?

In der Regel wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse oder vom Versorgungsamt übernommen. Allerdings wird unterschieden, inwiefern der Patient in der Lage ist, diesen selbsttätig per Hand zu bewegen und sich damit fortzubewegen oder ob die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls zweckmäßiger ist. Oftmals ist der elektrische Rollstuhl sinnvoller, so bietet er doch wesentlich mehr Mobilität, der Betroffene kann sich ohne jegliche Hilfe fortbewegen und kommt somit besser mit seiner Umgebung zurecht, was für die Psyche sehr wichtig ist.

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elektrischer Rollstuhl

Allerdings birgt der elektrische Rollstuhl Folgekosten, die Regelung zur Übernahme war bis vor wenigen Jahren noch unklar. Zu den Folgekosten gehören beispielsweise die Stromkosten und Aufladekosten von Akkus. Diese müssen von den Krankenkassen oder dem Versorgungsamt getragen werden. Genauso gilt es, wenn der Rollstuhl einen neuen Motor benötigt. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen nicht locker zu lassen und auf sein Recht zu bestehen.





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