Kellerwände dämmen mit der Perimeterdämmung





Werden die Kellerräume zu Wohnzwecken genutzt und beheizt, muss der Wärmeschutz speziell der Außenwände und der
Bodenplatte gesichert sein. Im Erdreich liegende Wände werden in aller Regel mit der Perimeterdämmung gedämmt.

Während bei ausreichend starken Kellerwänden (30 oder 36,5 cm) aus Leichtbeton oder Porenbeton in aller Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, benötigen Außenwände aus Kalksandstein, Beton und aus Füllziegel mit hoher Wärmeleitfähigkeit eine zusätzliche Dämmschicht.

Mindestwärmeschutz für unbeheizten Keller
Aber auch bei unbeheizten Räumen muss durch einen gewissen Mindestwärmeschutz verhindert werden, dass sich an den kalten Kellerwänden Tauwasser bildet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Perimeterdämmung

Perimeterdämmung

Bei Neubauten werden die Kellerwände auf der Außenseite gedämmt. Die Dämmung wird später mit Erde bedeckt, ist also nicht mehr sichtbar. Man bezeichnet dieses Verfahren als Perimeterdämmung.

Nur zugelassene Dämmstoffe verwenden
Bei dieser Anwendung ist der Dämmstoff hohen Belastungen durch Feuchtigkeit und Druck ausgesetzt. Zudem muss das Material verrottungsfest sein. Zum Einsatz kommen daher nur Materialien, die als Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen sind wie z.B. Schaumglas, Polyurethanschaumplatten und XPS bzw. EPS-Hartschaumplatten. (Mehr Infos zu den verschiedenen Dämmstoffen hier)

Bedingungen vor Ort entscheiden über Perimeterdämmstoff
Aber Achtung: Nicht alle Perimeterdämmstoffe sind für jede Anwendung zugelassen. So dürfen manche Materialien nicht unterhalb einer Einbautiefe von 3 Meter eingebaut werden oder im Bereich von drückendem Grundwasser. Vor dem Einbau gilt es also, die jeweiligen Bedingungen vor Ort genau abzuklären.
Die Dämmplatten werden direkt auf die zuvor abgedichtete Wandfläche geklebt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Platten im Fußpunkt fest aufstehen. Das verhindert ein Abrutschen der Platten während des Verfüllens der Baugrube bzw. durch spätere Setzungsprozesse.





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