Telefonrekorder





Ein Telefonrekorder ist ein zwischengeschaltetes Gerät zwischen Telefon und Telefonanschluss. Er dient zum Beispiel dazu, Gespräche aufzunehmen um sich entweder Gesprächsinhalte besser merken und später notieren zu können, oder aber auch um ungebetene Anrufer aufnehmen zu können – anhand einer Stimmenanalyse kann die Polizei eventuell herausfinden welche Person den Angerufenen belästigt.

Telefonrekorder Arten

Im Handel sind Telefonrekorder erhältlich, die man an den ISDN Telefonanschluss so anbringen kann, dass Gespräche direkt über PC aufgezeichnet werden können, dieses Gerät kann man für den Telefonnutzer unsichtbar einbauen. Hierfür sollte aber die Rechtssprechung in derzeit gültiger Fassung von deutschen Abnehmern beachtet werden.

Nutzt man es nur für sich selbst um, wie erwähnt, direkt Gesprächsnotizen zu erhalten, ist dies aber sicher eine gute Lösung. Der Gesprächspartner muss auf die Aufzeichnung hingewiesen werden. Es gibt derzeit sogar MP3 gestützte Diktiergeräte, die man mittels Adapter an den Telefonanschluss anbringen kann, um zum Beispiel Interviews mit Gesprächspartnern aufzuzeichnen. Oft nutzen Dienstleister, wie Telefongesellschaften oder Versandhäuser den Mitschnitt, um die Servicequalität der Mitarbeiter zu überprüfen. Auch dies setzt die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen voraus.

Telefonüberwachungsgeräte kann man auch dazu nutzen, Verbindungsprobleme aufzudecken. Stürzt beispielsweise das Internet dauernd ab, kann man hierüber eine gute Fehleranalyse betreiben und auch dem Netzbetreiber genaue Angaben über die Probleme machen, dieser wiederum kann deutlich besser darauf reagieren.

Rechtliche Bestimmungen beachten

Intelligente Mitschnittgeräte können sogar Daten über die gewählten Nummern, Gesprächsdauer und Gesprächskosten liefern. Auch ist eine Auswertung über rufbezogene Daten möglich. Mit dem Einsatz von speziellen Geräten ist es sogar möglich, missbräuchliche Vorgänge nachzuweisen. Beispielsweise, wenn die Frage zu klären ist, wann von wem eine 0190 – oder 0900 – Nummer gewählt wurde. Der Kostenverursacher kann somit festgestellt und zur Kasse gebeten werden.

Dennoch muss genau darauf geachtet werden wie die derzeitige Rechtssprechung in Sachen Telefonüberwachung aussieht. Es kann nämlich sein, dass ein Mitarbeiter zwar solche Hotline-Nummern gewählt hat, aber weil man einen Formfehler begangen hat, kann man ihn dafür nicht belangen. Wichtig sind eine entsprechende detaillierte Anweisung im Unternehmen und natürlich die Information von Personal- bzw. Betriebsrat, wenn man eine Überwachung von Telefon (und/oder Internet) plant.





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