Versicherungen am Bau





Eine der grundlegenden Überlegungen beim Hausbau ist die Versicherungsfrage. Mit welchen Versicherungen sollten Sie Ihren Neubau von Anfang an absichern?

Bauherrenhaftpflicht

Bereits am Tag der Grundsteinlegung sollten Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Eine Baustelle stellt eine Gefahr dar: Wenngleich das Bauunternehmen immer versichert ist, können auch Sie als Bauherr für Unfälle verantwortlich gemacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht erlischt automatisch, wenn das Bauvorhaben beendet ist.

Bauleistungsversicherung

(früher: Bauwesenversicherung)

Laut der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) teilen sich Bauherr und Unternehmer die Verantwortlichkeit bei Gefahren. Ein starker Sturm, der das halbfertige Dach abdeckt oder eine Giebelwand zerstört, stellt den Bauherrn vor z.T. hohe zusätzliche Unkosten.

Die “Vollkaskoversicherung des Bauherrn” sichert Sie gegen höhere Gewalt und Schäden durch Dritte ab und, sofern enthalten, auch vor Langfingern auf der Baustelle. Der freiwillige Abschluss dieser Versicherung ist ratsam.

Achtung Nachbarschaftshilfe

Jede Aushilfe (auch ein Freund oder Kollege) muss, wie vom Gesetz vorgeschrieben, bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Scheuen Sie den Aufwand nicht, auch wenn es bloß um ein paar Stunden geht. Geschieht ein Unfall, zahlen Sie hohe Bußgelder. Außerdem kann Sie der Geschädigte bzw. dessen Kranken- oder Unfallversicherung in Regress nehmen: Im Extremfall zahlen sie lebenslange Renten. Um sich und Ihr Bauvorhaben vor derartigen Unannehmlichkeiten zu schützen, sollten Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bgbau.de

Verbundene Wohngebäudeversicherung

Als Pflichtversicherung bildet die verbundene Wohngebäudeversicherung grundsätzlich die Vorraussetzung für jedes Darlehen bei einem Kreditinstitut.

Sie schützt Ihr Zuhause vor Feuer, Sturm und Hagelschaden. Wasserschaden ist in der Regel auch inbegriffen, doch dafür ist der Versicherungsumfang genau zu hinterfragen. Aufsteigendes Grundwasser z.B. ist meist nicht eingeschlossen.

Rohbaufeuerversicherung

Ratsam ist diese Versicherung für Fertighaus-Bauer, vor allem bei Holz- oder Blockhäusern. Bei Ausbauhäusern ist sie besonders anzuraten. Als Teil der “Verbundenen Wohngebäudeversicherung” besteht in der Regel nicht einmal die Notwendigkeit, diese separat abzuschließen: Die meisten Versicherer bieten eine Rohbaufeuerversicherung inklusive und prämienfrei für eine Dauer von 12 Monaten an.

Hausratversicherung

Haben Sie bereits eine Hausratversicherung? Diese lässt sich an die neuen Gegebenheiten anpassen. Da die verbundene Wohngebäudeversicherung nur bei Schäden am eigentlichen Gebäude zahlt, ist es unerlässlich, für die Inneneinrichtung eine gute Versicherung zu wählen. Achten Sie unbedingt darauf, dass sowohl Einbruch als auch Vandalismus abgedeckt ist. Faustregel: Je sicherer das Haus, desto günstiger die Prämie.

Risikolebens- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Ist der Betrag der Restschuld noch sehr hoch und das Geld knapp kalkuliert, ist die Angst vor einem Unglücksfall groß. Die Raten nicht mehr zahlen zu können und sein Lebensprojekt zu verlieren – das ist ein wahres Horrorszenario.

Die Versicherer haben hier mehrere Angebote: Tritt ein Todesfall ein, zahlt eine Risikolebensversicherung je nach vereinbarter Versicherungssumme die ganze Restschuld. Damit stellt die Risikolebensversicherung eine Alternative zur kapitalbildenden Lebensversicherung dar und ist in den Beiträgen auch wesentlich günstiger. Sie könnten auch eine spezielle Restschuldversicherung abschließen. Bei dieser Versicherungsvariante wird im Todesfall die Restschuld getilgt, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die Raten weiter gezahlt. Sollten Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein zu arbeiten, sorgt auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für die Fortzahlung Ihrer monatlichen Raten.

Für Anbau und Modernisierung:

Da ein Anbau bzw. eine Modernisierung den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern kann, sollten Sie darüber Ihre Versicherung verständigen. Es mag ggf. notwendig sein, neue Versicherungen abzuschließen. Ist ein Gebäude unterversichert, so nützt die Versicherung im Ernstfall nur wenig.





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