Was ist eigentlich eine Versicherungsteuer?
Mit den Anfängen des Versicherungswesens im 18. Jahrhundert entstand auch die Versicherungssteuer. 1913 wurde sie einheitlich geregelt und 1922 im Versicherungsgesetz verankert. Seitdem haben sich die Beiträge sehr erhöht, das letzte Mal bei der Steuerreform 2007 zeitgleich mit der Mehrwertsteuer. Beide liegen nun bei 19%. Der Anteil des Gesamtsteuereinkommens lag 2007 bei zwei Prozent, das heißt ungefähr 10 Mrd. Euro.
Kann ich die Versicherungssteuer beim Finanzamt geltend machen?
Die Versicherungssteuer gilt für fast alle Versicherungen, Abweichung gibt es bei Versicherungen für Wohngebäude mit eingeschlossener Feuerversicherung, separate Feuerversicherung und Unfallversicherung mit Beitragsgewähr. Dafür wird ein niedrigerer Satz berechnet.
Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer und kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Die Versicherung kann nur als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Da die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann schlägt der Unternehmer diese auf das Produkt oder Dienstleistung drauf und der Endverbraucher trägt die erhöhte Steuerlast.
Wie ist der Ablauf?
Die Versicherungsunternehmen führen die Steuer gleich an das zuständige Finanzamt ab und tritt für den Versicherungsnehmer somit in Vorlage. Den Steuerbetrag weist das Unternehmen auf der Steuerbescheinigung für den Kunden aus. Der Versicherungsnehmer muss diese Steuer nicht extra zahlen. Basis der Berechnung für die Steuer ist der Jahresbeitrag. Die Steuereinnahmen daraus fließen ausschließlich dem Bund zu.
Neben der Versicherungssteuer gibt es noch andere Beträge, die bei einer Versicherung bedacht werden müssen. Löst man zum Beispiel eine Versicherung vor Ablauf auf, so kann es sein, dass diese eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Einnahmen aus einer ausbezahlten Versicherung sind ebenfalls zu versteuern. Versicherungssteuer müssen übrigens alle Versicherten zahlen.
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