Wohnungsvermietung





Bei der Wohnungvermietung gibt es einige Fallstricke, die man auf jeden Fall nicht außer Acht lassen sollte. Zunächst gibt es Unterschiede zwischen den Angeboten privater Vermieter und Maklern. Aber auch sonst sollte man für die Wohnungsvermietung einige Dinge wissen.

Berechnung der Räume und Quadratmeter

Bei der Wohnungsvermietung werden nicht alle Räume einer Wohnung gezählt. Der Flur bzw. Korridor beispielsweise zählt nicht mit. Wohnraum, Schlafraum, Kinderzimmer, Küche und Toilette bzw. Bad sind jeweils 1 Raum. Eine so gestaltete Wohnung ist eine 4-Raum-Wohnung, Sanitäreinrichtungen zählen nicht mit. Trotzdem fließen in die Festlegung der Wohnungsgröße nach Quadratmetern alle Bereiche der Wohnung ein.

wohnungsvermietung

Wohnungsvermietung

Hat die Wohnung einen Balkon, so darf dieser nur hälftig in die Miete eingerechnet werden. Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben. Boden und Kellerräume sowie Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht mit in die Quadratmeterzahl des Wohnraumes und werden auch bei der Miete nicht berücksichtigt.

Bei Dachgeschosswohnungen sind alle Höhen ab 1,50 m bis zur vollen Deckenhöhe hälftig in die Quadratmeterzahl einzurechnen. Raumhöhen unter Schrägen bis 1,50 m fallen aus der Wohnungsgrößen-Berechnung heraus.

Kaution und Courtage

Wird die Wohnung über eine Wohnungsverwaltung oder einen Makler vermittelt, so ist üblicherweise Maklergebühr zu bezahlen. Diese nennt man Courtage. Im Gegensatz dazu ist eine Kaution im Mietvertrag festgelegt. Sie schützt den Vermieter davor, zum Ablauf des Mietvertrages bzw. bei Kündigung Forderungen gegenüber dem bisherigen Mieter nicht geltend machen zu können. Sie darf nicht höher sein als drei Monatsmieten netto, also ohne die Nebenkosten. Entweder wird sie mit der ersten Mietzahlung oder in drei Raten fällig, die gleich hoch sind. Zur zinsgünstigen Anlage der Kaution ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. Dafür legt er ein extra Konto an.

Nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, prüft der Vermieter mögliche Ansprüche, z. B. Reparaturen, Miet- oder Nebenkostenzahlungen. Falls diese noch offen sind, wird der Betrag von der Kaution abgezogen. Danach erhält der ehemalige Mieter die übrige Kaution zurückerstattet.

Bei der Courtage hingegen handelt es sich um die Gebühr des Maklers für die Vermittlung der Wohnung. Ist der Vermittler gleichzeitig Vermieter, ist Courtage unzulässig. Viele stören sich an der Höhe der Courtage. Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass der Makler zunächst ein Exposé erstellt, Anzeigen schaltet, Termine wahrnimmt usw., bevor aus der Vielzahl der Bewerber den Käufer herausfindet.





ähnliche Beiträge:
Schönheitsreparaturen Thema Mietrecht
In Deutschland zieht jeder Einwohner in der Regel bis zu 3 Mal in seinem Leben um. Der Umzug wird zu

Durch Mietkauf Immobilie zum Wohneigentum
Eine Mietkauf Immobilie wird, wie der Name schon sagt, durch Mietkauf finanziert. Das bedeutet, dass

Immobilie mieten
Es existieren in Deutschland ungefähr 22 Millionen Mietverträge, die nicht immer nur Begeisterung au



Deine Meinung ...